AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wolff CNC-Schleiftechnik
Jonathan Wolff
Rudolf-Diesel-Str. 8
72585 Riederich
Lohnfertigung in der Maschinenbau- und Metallbearbeitungsbranche
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Wolff CNC-Schleiftechnik
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei
denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang und Ausführung
3.1 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Lohnfertigung gemäß den vom Auftraggeber
vorgegebenen Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Anforderungen.
3.2 Der Auftragnehmer behält sich technische Änderungen vor, soweit diese zur Verbesserung der Leistung
dienen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind
Festpreise. Skonto oder sonstige Preisnachlässe sind nicht zulässig und können nicht gewährt werden.
4.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zu zahlen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, in bestimmten Fällen (z.B. bei
erstmaliger Geschäftsbeziehung, bei größeren Aufträgen oder bei Vorliegen besonderer Risikofaktoren) eine
Vorauszahlung oder Sicherheiten vom Auftraggeber zu verlangen. Sollte die Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den
Vertrag ganz oder teilweise nicht zu erfüllen oder nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
5. Lieferfristen und -bedingungen
5.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse entbinden den
Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Fristen.
5.3 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Maßhaltigkeit und Qualität zu prüfen und
etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als
vertragsgemäß geliefert. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
6.2 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch eigene, nachweislich fehlerhafte
Leistungen bei der Lohnfertigung oder Metallbearbeitung entstehen. Eine Haftung für Mängel oder Schäden,
die aus fehlerhaftem Material des Auftraggebers, unsachgemäßer Weiterverarbeitung, Montage oder
Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte resultieren, ist ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Schäden
wird ausgeschlossen.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
einfache Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, wobei die
Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7.4 Eine Haftung für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Zeichnungen, Spezifikationen oder sonstige
Vorleistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer führt die Bearbeitung nach den
Vorgaben des Auftraggebers aus und übernimmt keine Verantwortung für die Eignung oder Fehlerfreiheit
dieser Vorgaben.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
entstehende neue Erzeugnisse. In diesem Fall erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien zum Zeitpunkt der
Verarbeitung.
8.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen
aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsansprüche) in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln
und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen
Informationen geheim zu halten.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Riederich, 01.07.2024
Wolff CNC-Schleiftechnik
Jonathan Wolff
Rudolf-Diesel-Str. 8
72585 Riederich
Tel. 07123/399849
info@cnc-schleiftechnik-wolff.de
www.cnc-schleiftechnik-wolff.de